
Für wen das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt, was eine barrierefreie Website technisch braucht und warum sie auch ohne Pflicht mehr Anfragen bringt.
Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG. Es setzt den European Accessibility Act der EU um und hat viele Unternehmen aufgeschreckt: Muss unsere Website jetzt barrierefrei sein? Die kurze Antwort: nicht jede, aber mehr, als viele denken. Und auch dort, wo keine Pflicht besteht, lohnt es sich (BFSG im Wortlaut).
Dieser Beitrag ist ein praktischer Überblick, keine Rechtsberatung. Ob Ihr Angebot unter das BFSG fällt, klären Sie im Zweifel mit einer Anwältin oder einem Anwalt.
Für wen das BFSG gilt
Das BFSG betrifft bestimmte Produkte und Dienstleistungen, die Verbrauchern angeboten werden. Für Websites ist vor allem der elektronische Geschäftsverkehr relevant: Wer über seine Website Verbrauchern ermöglicht, einen Vertrag abzuschließen, also etwas zu kaufen, zu buchen oder zu bestellen, muss diese Strecke barrierefrei gestalten. Dazu zählen Onlineshops, Terminbuchungen, Ticketverkauf und ähnliche Angebote. Weitere erfasste Bereiche sind etwa Bankdienstleistungen, E-Books und Personenbeförderung.
Ausgenommen sind Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten: weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme.
In der Regel nicht betroffen sind reine B2B-Angebote und reine Informationswebsites ohne Vertragsabschluss. Eine Unternehmenswebsite, die Leistungen vorstellt und ein Kontaktformular hat, fällt meist nicht darunter. Ein Spa mit Onlinebuchung für Privatkunden und mehr als zehn Mitarbeitenden dagegen schon.
In Österreich gilt seit demselben Datum das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) mit vergleichbarem Ansatz.
Was eine barrierefreie Website technisch braucht
Der Maßstab in der Praxis sind die WCAG, Stufe AA. Die wichtigsten Punkte, die bei den meisten Websites fehlen (WCAG 2.2):
Kontraste. Text muss sich ausreichend vom Hintergrund abheben, für normalen Text mindestens 4,5:1. Hellgraue Schrift auf Weiß, beliebt in modernen Designs, fällt oft durch. Deshalb prüfen wir Farbpaletten schon im Corporate Design auf Kontrast, nicht erst auf der fertigen Website.
Tastaturbedienung. Alles, was man mit der Maus erreichen kann, muss auch mit der Tastatur erreichbar sein: Menüs, Formulare, Buchungsschritte, Cookie-Banner. Mit sichtbarem Fokus, damit man sieht, wo man gerade ist.
Alternativtexte. Bilder mit Inhalt brauchen eine Beschreibung für Screenreader. Dekorative Bilder werden so markiert, dass sie übersprungen werden.
Struktur. Echte Überschriften in der richtigen Reihenfolge, Listen als Listen, Tabellen als Tabellen. Screenreader navigieren über diese Struktur.
Formulare. Jedes Feld hat eine sichtbare Beschriftung, Fehlermeldungen sagen, was falsch ist und wie man es behebt, und Pflichtfelder sind nicht nur farblich markiert.
Bewegung und Zeitlimits. Animationen respektieren die Systemeinstellung „Bewegung reduzieren“, und niemand wird aus einem Buchungsprozess geworfen, weil er zu langsam tippt.
Sprache. Die Sprache der Seite ist korrekt ausgezeichnet, damit Screenreader richtig vorlesen.
Außerdem verlangt das BFSG Informationen dazu, wie die Dienstleistung die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt, typischerweise in einer Erklärung zur Barrierefreiheit auf der Website.
Warum Overlays nicht die Lösung sind
Es gibt Tools, die per Skript ein „Barrierefreiheits-Widget“ auf die Website legen und Konformität versprechen. Sie beheben die eigentlichen Probleme im Code nicht, stören oft die Hilfsmittel, die Menschen mit Behinderung ohnehin nutzen, und machen die Website langsamer. Barrierefreiheit entsteht im Design und im Code, nicht in einem Plug-in.
Warum es sich auch ohne Pflicht lohnt
Barrierefreiheit ist kein Sonderfall für wenige. Ältere Kunden, Menschen mit Sehschwäche, jemand mit gebrochenem Arm, jemand, der in der Sonne aufs Handy schaut: Sie alle profitieren von guten Kontrasten, klarer Struktur und verständlichen Formularen. Dieselben Eigenschaften helfen auch Suchmaschinen und KI-Assistenten, Ihre Inhalte zu verstehen.
Eine barrierefreie Website ist fast immer auch eine schnellere, klarere und besser auffindbare Website. Das ist der eigentliche Grund, es richtig zu machen.
Was wir machen
Jede barrierefreie Website, die wir bauen, wird mit semantischem HTML, geprüften Kontrasten, Tastaturbedienung und automatischen Barrierefreiheitsprüfungen vor dem Launch entwickelt. Für Websites mit Buchung oder Verkauf an Verbraucher planen wir die Anforderungen des BFSG von Anfang an ein.
Wenn Sie wissen wollen, wo Ihre bestehende Website steht: Unser Website-Audit prüft auch die Barrierefreiheit und liefert in 3 Tagen einen priorisierten Maßnahmenplan. Und so erstellen wir Websites und Online-Buchungssysteme.
Häufige Fragen
Muss meine Website barrierefrei sein?
Nach dem BFSG vor allem dann, wenn Sie über die Website Verbrauchern Dienstleistungen anbieten, etwa Käufe, Buchungen oder Vertragsabschlüsse, und kein Kleinstunternehmen sind (weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme). Reine B2B-Websites und reine Informationsseiten fallen in der Regel nicht darunter. Klären Sie Ihren Einzelfall rechtlich.
Welcher Standard gilt für barrierefreie Websites?
In der Praxis die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in der Stufe AA, auf die die europäische Norm EN 301 549 verweist.
Was passiert, wenn eine Website nicht barrierefrei ist, obwohl sie es sein müsste?
Die Marktüberwachungsbehörden der Länder können Maßnahmen anordnen und Bußgelder verhängen. Außerdem verlieren Sie Kunden, die Ihre Website nicht bedienen können.
Gilt das BFSG auch in Österreich und der Schweiz?
Das BFSG ist deutsches Recht. Österreich hat den European Accessibility Act mit dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) umgesetzt, das ebenfalls seit dem 28. Juni 2025 gilt. Die Schweiz ist kein EU-Mitglied und hat eigene Regeln, Schweizer Anbieter mit Kunden in der EU können aber betroffen sein.


