
Was eine Praxis-Website braucht: Pflichtangaben, Heilmittelwerberecht, Online-Terminbuchung, Datenschutz und Barrierefreiheit, dazu Kosten und Ablauf.
Eine Praxis-Website hat einen anderen Job als die meisten Unternehmenswebsites. Sie muss keine Kunden „gewinnen“, viele Praxen haben eher zu viele Anfragen als zu wenige. Sie muss das Telefon entlasten, Patientinnen und Patienten auf den Termin vorbereiten und, wenn Sie Selbstzahlerleistungen anbieten, die richtigen Menschen zu Ihnen bringen.
Und sie bewegt sich in einem engeren rechtlichen Rahmen als die Website eines Handwerksbetriebs. Hier ist, was eine Website für eine Arztpraxis braucht, worauf Sie achten müssen und was sie kostet.
Dieser Beitrag ist ein praktischer Überblick, keine Rechtsberatung. Berufsrecht, Heilmittelwerberecht und Datenschutz sollten Sie für Ihren Einzelfall mit Ihrer Kammer oder einer Anwältin bzw. einem Anwalt prüfen.
Was Patientinnen und Patienten auf Ihrer Website suchen
Fragen Sie Ihr Praxisteam, welche Fragen am Telefon jeden Tag gestellt werden. Die Liste ist fast immer gleich:
- Wann haben Sie geöffnet, und gibt es eine offene Sprechstunde?
- Nehmen Sie neue Patienten auf?
- Wie komme ich hin, gibt es Parkplätze, ist die Praxis barrierefrei zugänglich?
- Was muss ich zum Termin mitbringen?
- Bieten Sie Leistung X an, und was kostet sie als Selbstzahler?
- Kann ich online einen Termin buchen oder ein Rezept bestellen?
Jede dieser Fragen gehört gut sichtbar auf die Website, nicht in einen PDF-Flyer. Sprechzeiten und Telefonnummer oben auf jeder Seite, auf dem Smartphone mit einem Fingertipp erreichbar. Jede beantwortete Frage ist ein Anruf weniger.
Die Bausteine einer guten Praxis-Website
Startseite mit dem Wesentlichen. Fachrichtung, Ort, Sprechzeiten, Termin. Wer die Seite öffnet, sollte in fünf Sekunden wissen, ob er hier richtig ist.
Leistungen mit eigener Seite. Für jede wichtige Leistung eine Seite, die sachlich erklärt, was passiert, für wen sie geeignet ist und wie man einen Termin bekommt. Das hilft Patienten und Google gleichermaßen, besonders bei Selbstzahlerleistungen.
Team. Ärztinnen, Ärzte und Praxisteam mit echten Fotos, Qualifikationen und Sprachen. Gerade die Sprachen sind für viele Patienten ein Entscheidungsgrund.
Praxisinformationen. Anfahrt, Parken, Zugang, was mitzubringen ist, wie Sie mit Notfällen umgehen.
Terminbuchung oder Terminanfrage. Dazu unten mehr.
Impressum und Datenschutzerklärung mit den Angaben, die für Praxen zusätzlich gelten.
Die rechtlichen Besonderheiten
Impressum. Für Praxen gelten erweiterte Angaben, die Rechtsgrundlage ist seit 2024 § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG). Neben Name, Anschrift und Kontaktdaten gehören unter anderem die gesetzliche Berufsbezeichnung und der Staat, in dem sie verliehen wurde, die zuständige Ärztekammer, bei Vertragsärzten die Kassenärztliche Vereinigung und ein Hinweis auf die berufsrechtlichen Regelungen dazu. Ihre Kammer stellt dafür in der Regel Informationen bereit.
Heilmittelwerbegesetz und Berufsrecht. Sachliche Information ist erlaubt, Werbung mit Heilversprechen, Erfolgsgarantien oder irreführenden Aussagen nicht. In der Praxis heißt das: beschreiben statt versprechen. „Wir behandeln Rückenschmerzen mit …“ ist etwas anderes als „Nach drei Sitzungen sind Sie schmerzfrei“. Vorher-Nachher-Bilder sind bei bestimmten Behandlungen besonders heikel. Lassen Sie Texte zu sensiblen Leistungen rechtlich prüfen, bevor sie online gehen.
Datenschutz. Gesundheitsdaten gehören zu den besonders geschützten Daten der DSGVO. Für die Website heißt das vor allem: Kein Kontaktformular, das zur Schilderung von Beschwerden einlädt, keine Tracking-Skripte ohne Einwilligung, selbst gehostete Schriften und klare Verträge mit jedem Dienstleister. Die technische Grundlage beschreibt unsere DSGVO-Checkliste für Websites.
Online-Terminbuchung: Portal oder eigenes System?
Viele Praxen nutzen bereits ein Terminportal oder die Terminfunktion ihrer Praxissoftware. Das ist für viele Praxen die richtige Wahl: schnell eingerichtet, bekannt bei Patienten, oft mit der Praxissoftware verbunden.
Ein eigenes Buchungssystem lohnt sich, wenn:
- Sie Termine unter Ihrer eigenen Marke anbieten wollen, ohne dass Patienten auf einem Portal neben anderen Praxen landen,
- Ihre Terminlogik komplex ist, etwa verschiedene Behandlungsräume, Geräte, Dauer je Leistung oder Vorlaufzeiten,
- Sie Selbstzahlerleistungen mit Anzahlung oder Gutscheinen verkaufen,
- Sie Erinnerungen per WhatsApp verschicken möchten, wo Patienten sie tatsächlich lesen.
Ein Beispiel aus unserer Arbeit ist kein Arzt, aber nah dran: Für Relax Club, ein Spa in Belgrad, haben wir Buchung und Stornierung rund um die Uhr, WhatsApp-Erinnerungen über die offizielle Meta-Plattform, eine Kundenkartei und eine Online-Kasse in einem System gebaut. Die ersten Online-Buchungen kamen am Tag des Livegangs. Wie WhatsApp-Erinnerungen funktionieren und was dabei zu beachten ist, steht in WhatsApp-Terminerinnerungen für Spas und Praxen.
Egal welchen Weg Sie wählen, drei Regeln gelten immer: Das Buchungsformular fragt nur ab, was für den Termin nötig ist. Diagnosen und Beschwerden gehören nicht hinein. Und Patienten müssen online absagen können, damit freie Termine neu vergeben werden.
Barrierefreiheit ist in der Praxis kein Randthema
Ein großer Teil Ihrer Patientinnen und Patienten ist älter, sieht schlechter oder ist gerade krank und unkonzentriert. Gute Kontraste, ausreichend große Schrift, klare Sprache und Formulare, die sich auch per Tastatur bedienen lassen, sind hier keine Pflichtübung, sondern Patientenservice.
Ob Ihre Online-Buchung unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz fällt, hängt unter anderem von der Größe Ihrer Praxis und der Art der Buchung ab; das klären Sie rechtlich. Technisch arbeiten wir ohnehin nach WCAG 2.2, Stufe AA. Mehr dazu in Barrierefreie Website nach BFSG und auf der Seite Barrierefreie Website.
Was eine Praxis-Website kostet
Die Spanne ist groß, weil sehr Unterschiedliches angeboten wird: von Baukästen speziell für Praxen über Templates von Praxis-Agenturen bis zu individuellen Websites.
Bei uns beginnt eine individuelle Website ab 3.900 €, ein eigenes Buchungssystem ab 6.900 €, jeweils als Festpreis nach einem kurzen Gespräch. Eine Website dauert in der Regel 2 Wochen, ein erster Release des Buchungssystems 3 bis 4 Wochen. Laufende Kosten sind Domain, Hosting und E-Mail, bei WhatsApp-Erinnerungen die Nachrichtengebühren von Meta, die wir zu Selbstkosten weiterberechnen.
Den Preis treiben vor allem: mehrere Standorte oder Fachrichtungen, Sprachen, die Anbindung an Terminportal oder Praxissoftware und der Umfang an neuen Texten.
Was Sie vorbereiten sollten
- Eine Liste der Fragen, die Ihr Team am Telefon am häufigsten beantwortet.
- Ihre Leistungen, sortiert nach Bedeutung, mit Hinweis, welche Selbstzahlerleistungen sind.
- Fotos von Team und Praxisräumen, oder einen Termin für ein Fotoshooting.
- Die Angaben für das Impressum, abgestimmt mit Ihrer Kammer.
- Zugänge zu Domain und heutiger Website, damit alte Adressen sauber weitergeleitet werden.
Die Texte schreiben wir nach einem Gespräch mit Ihnen; Sie prüfen sie fachlich und, bei sensiblen Leistungen, rechtlich.
Wenn Sie wissen möchten, was Ihre Praxis konkret braucht, schreiben Sie uns ein paar Zeilen. Was ein eigenes Buchungssystem kann, steht auf der Seite Online-Buchungssystem, und wie wir für Spas und Kliniken arbeiten, unter Spas und Kliniken.
Häufige Fragen
Was kostet eine Website für eine Arztpraxis?
Das hängt vom Umfang ab: Seitenzahl allein ist selten der Treiber, sondern Sprachen, Terminbuchung und Anbindungen. Bei Unlockd beginnt eine individuelle Website ab 3.900 €, ein eigenes Buchungssystem ab 6.900 €, jeweils als Festpreis nach einem kurzen Gespräch. Texte, technisches SEO, Barrierefreiheit nach WCAG und Datenschutz-Grundlagen sind enthalten.
Was muss ins Impressum einer Arzt-Website?
Neben Name, Anschrift und Kontaktdaten unter anderem die Berufsbezeichnung und der Staat, in dem sie verliehen wurde, die zuständige Ärztekammer, gegebenenfalls die Kassenärztliche Vereinigung und ein Hinweis auf die berufsrechtlichen Regelungen. Rechtsgrundlage ist § 5 DDG. Den genauen Wortlaut für Ihre Praxis prüfen Sie mit Ihrer Kammer oder Rechtsberatung.
Was darf eine Praxis auf ihrer Website schreiben?
Sachliche Informationen über Leistungen, Qualifikationen, Ausstattung und Abläufe sind erlaubt. Das Heilmittelwerbegesetz und das ärztliche Berufsrecht verbieten unter anderem Heilversprechen, Erfolgsgarantien und irreführende Aussagen. Schreiben Sie beschreibend statt versprechend und lassen Sie Texte zu sensiblen Behandlungen rechtlich prüfen.
Darf eine Praxis-Website Online-Terminbuchung anbieten?
Ja, wenn sie datensparsam und sicher umgesetzt ist: nur die Angaben, die für den Termin nötig sind, keine Diagnosen im Formular, verschlüsselte Übertragung, Daten in vertrauenswürdigen Konten und Auftragsverarbeitungsverträge mit allen Dienstleistern. Gesundheitsdaten sind besonders geschützt; die rechtliche Bewertung klären Sie mit Ihrer Datenschutzberatung.
Muss eine Praxis-Website barrierefrei sein?
Fällt Ihre Online-Buchung unter das BFSG, ja; ob das der Fall ist, klären Sie rechtlich. Unabhängig davon lohnt es sich: Ein großer Teil der Patientinnen und Patienten ist älter oder sieht schlecht. Gute Kontraste, große Schrift, Tastaturbedienung und verständliche Formulare helfen allen und gehören bei uns zu jeder Website.


